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Satzung des Sakura Karate Stralsund e.V.

Organe

§10 Organe des Sakura Karate Stralsund e.V.

Organe des Sakura Karate Stralsund e.V. sind:
I) die Mitgliederversammlung
II) das Präsidium
III) der Ehrenrat

I Die Mitgliederversammlung (MV)

§11 Aufgaben der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung hat über grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten des Vereines zu beschließen. Sie ist das oberste Organ des Sakura Karate Stralsund e.V..

  2. Der Beschlussfassung durch die MV unterliegen insbesondere:
    a) die Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Präsidiums
    b) die Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer
    c) die Genehmigung der Jahresrechnung
    d) die Genehmigung des Haushaltsplans für das neue Geschäftsjahr
    e) die Entlastung der Mitglieder des gesamten Präsidiums
    f) die Wahl der Mitglieder des Präsidiums
    g) die Wahl der Mitglieder des Ehrenrates
    h) die Wahl der Rechnungsprüfer
    i) die Festsetzung der Umlagen und Gebühren
    j) die Änderung der Satzung
    k) der Erlass von Ordnungen
    l) die Auflösung des Vereins, die Verwendung des Vereinsvermögens und die Bestellung von Liquidatoren
    m)    sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
    n) die Erledigung von Anträgen zu den Buchstaben a - m.

§12 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:
    a) den Mitgliedern des Präsidiums
    b) den übrigen Mitglieder nach §7, Absatz1, a - c.

§13 Durchführung der Mitgliederversammlung

  1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet im vierten Quartal eines jeden Jahres statt. Auf schriftlichen Antrag von einem Drittel der ordentlichen Mitglieder oder aufgrund eines Beschlusses des Präsidiums ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

  2. Zu ordentlichen Mitgliederversammlungen hat der Präsident des Sakura Karate Stralsund e.V. mit einer Frist von mindestens acht Wochen, zu außerordentlichen MV mit einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich einzuladen. Hierbei sind Zeit, Ort und Tagesordnung sowie deren Reihenfolge, sofern eine vorausgegangene Versammlung oder Präsidiumssitzung hierüber keine Beschlüsse gefasst hat, anzugeben. Die Einladung erfolgt schriftlich durch persönliche Einladungen der Mitglieder im Einzelnen.

  3. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Eine MV, die über die Auflösung des Vereines befinden soll, ist jedoch nur beschlussfähig, wenn mehr als drei Viertel aller Mitglieder vertreten sind. Liegt Beschlussfähigkeit in solchem Falle nicht vor, so ist eine neue Mitgliederversammlung mit demselben Tagesordnungspunkt einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist bei der Einberufung der Wiederholungsversammlung hinzuweisen. Die MV wird von dem/der 1. Vorsitzenden des Sakura Karate Stralsund e.V. oder seinem/ihrem Stellvertretern geleitet.

  4. Für die Behandlung und Beschlussfassung über die Entlastung und Wahl der Mitglieder des Präsidiums bestimmt die MV eine/n VersammlungsleiterIn, der nicht dem Präsidium angehören darf. Dies kann auch für andere Punkte der Tagesordnung geschehen. Anträge zur Mitgliederversammlung können die Mitglieder der MV stellen. Anträge sind in der MV zu behandeln, wenn sie schriftlich mit Begründung spätestens vier Wochen vorher für ordentliche MV und spätestens zwei Wochen vorher für außerordentliche MV bei der Geschäftsstelle eingegangen sind. Das Datum des Poststempels entscheidet. Der Präsident lässt die Anträge mit den Begründungen spätestens drei Wochen bzw. eine Woche vor der Tagung den Mitgliedern zugehen und nimmt sie in die Tagesordnung auf.

  5. Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen.
II Das Präsidium

§14 Aufgaben des Präsidiums

  1. Das Präsidium bestimmt die politischen und technischen Maßnahmen, deren Durchführung zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Sakura Karate Stralsund e.V. angezeigt erscheinen, soweit sie nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind. Es gibt den Mitgliedern des Sakura Karate Stralsund e.V. Richtlinien für ihre Tätigkeit und erlässt die für die Durchführung des Geschäfts- und Sportbetriebes allgemein verbindlichen Anordnungen.

  2. Das Präsidium bereitet die Verhandlungen und die Beschlüsse der MV vor und ist für die Ausführung dieser Beschlüsse verantwortlich.

  3. Das Präsidium hat zu jeder ordentlichen Mitgliederversammlung des Sakura Karate Stralsund e.V. schriftlich Bericht zu erstatten sowie eine schriftliche Jahresrechnung über das verflossene Geschäftsjahr vorzulegen, aus dem die Verwaltung der Angelegenheiten des Sakura Karate Stralsund e.V. während des abgelaufenen Jahres zu ersehen ist.

  4. Das Präsidium hat geeignete Vorschläge hinsichtlich des Jahreshaushaltsplans zur Beschlussfassung durch die MV vorzulegen.

  5. Das Präsidium führt die Geschäfte innerhalb des durch die MV beschlossenen Haushaltsplanes.

  6. Das Präsidium bedient sich zur Vorbereitung der von ihm zu treffenden Entscheidung der zu seiner fachlichen Beratung vorgesehenen Beigeordneten, Referenten und Ausschüsse.

§15 Zusammensetzung des Präsidiums

  1. Das Präsidium besteht aus:
    a) dem/der 1. Vorsitzenden
    b)  dem/der 2. Vorsitzenden
    c)  dem/der Kassenwart/in
    d)  dem/der Jugendwart/in
    e) der Frauenwartin
    f) dem/der Schriftführer/in
    g)  dem/der Elternvertreter/in
    h) dem/der Web-Designer/in
    i) dem/der Pressesprecher/in

  2. Die Präsidiumsmitglieder a - c sind der gesetzliche Vorstand im Sinne des §26 BGB. Eine Ämterhäufung im Präsidium ist für höchstens zwei Ämter zulässig. Eine Ämterhäufung ist innerhalb der geschäftsführenden Präsidiumsmitglieder a-c ausgeschlossen.

  3. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums ist allein vertretungsberechtigt; im Innenverhältnis sollen die übrigen Mitglieder des Präsidiums nur bei Verhinderung des/der 1. Vorsitzenden ihre Vertretungsmacht ausüben. Die Vertretungsmacht wird satzungsrechtlich dahingehen eingeschränkt, dass bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 500 EUR die Zustimmung eines zweiten Präsidiumsmitgliedes erforderlich ist. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 5.000 EUR ist die Zustimmung durch das Präsidium erforderlich.

  4. Die Amtsdauer der Präsidiumsmitglieder beträgt grundsätzlich vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Jedes Präsidiumsmitglied bleibt solange im Amt, bis sein Nachfolger gewählt ist. Scheidet ein Präsidiumsmitglied aus, so kann das restliche Präsidium eine andere Person, die nicht Mitglied des Präsidiums ist, als Nachfolger benennen. In der nächsten MV ist die Ernennung zu bestätigen.

§16 Zuständigkeiten der Präsidiumsmitglieder

  1. Der/Die 1. Vorsitzende vertritt den Verein nach außen. Er/sie beruft Präsidiumssitzungen und Mitgliederversammlungen ein und leitet sie. Er/Sie ist im Übrigen für alle Entscheidungen und Maßnahmen zuständig, die nicht einem anderen Präsidiumsmitglied oder anderen Organen des Sakura Karate Stralsund e.V. zugewiesen sind. Im Verhinderungsfall nimmt der/die 2. Vorsitzende diese Aufgaben wahr. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.

  2. Der/Die 2. Vorsitzende ist für die sporttechnisch-organisatorischen Belange des Sakura Karate Stralsund e.V. zuständig.

  3. Der/Die Kassenwart/in ist für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Sakura Karate Stralsund e.V. verantwortlich.

  4. Der/Die Jugendwart/in ist für die Berücksichtigung jugendpflegerischer Gesichtspunkte im Rahmen des Sportbetriebs des Sakura Karate Stralsund e.V. zuständig.

  5. Die Frauenwartin ist für die Vertretung der Interessen der weiblichen Mitglieder zuständig.

  6. Der/die Schriftführer/in ist zuständig für die Protokollierung der Sitzungen und Beschlüsse der Organe des Sakura Karate Stralsund e.V..

  7. Der/die Elternvertreter/in ist zuständig für die Belange und Interessenvertretung der erziehungsberechtigen Eltern minderjähriger Vereinsmitglieder.

§17 Durchführung von Präsidiumssitzungen

  1. Das Präsidium wird vom/von der 1. Vorsitzenden nach Bedarf eingeladen. Die Einladung hat zu erfolgen, wenn sie von mindestens zwei Präsidiumsmitgliedern beantragt wird. Die Einberufung zur Sitzung ist unter Angabe der Tagesordnung mind. eine Woche vorher allen Präsidiumsmitgliedern schriftlich zu übermitteln.

  2. Der/Die 1. Vorsitzende bestimmt Ort, Termin und Tagesablauf der Sitzungen des Präsidiums, sofern hierfür nicht Beschlüsse des Präsidiums vorliegen.

  3. Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.

  4. In Sitzungen des Präsidiums können dessen Mitglieder jederzeit zu Punkten, die nicht auf der Tagesordnung stehen, Anträge stellen.

  5. Bei Abstimmungen hat jedes Präsidiumsmitglied je 1 Stimme.

  6. Das Präsidium kann sich für die Erledigung bestimmter Aufgaben, die besondere Sachkunde und Erfahrung erfordern, in Einzelfällen hierfür geeignete Mitglieder des Sakura Karate Stralsund e.V. oder eines Mitgliedsvereins der LV beiordnen.

  7. Die Beigeordneten können an Sitzungen des Präsidiums, des erweiterten Präsidiums sowie der Mitgliederversammlung bei der Behandlung von Angelegenheiten ihres Verantwortungsbereichs mit beratender Stimme teilnehmen. Sie können nach Art und Umfang ihrer Aufgaben ausgewechselt werden.

  8. Präsidiumssitzungen sind vereinsöffentlich.  
III Der Ehrenrat

§18 Aufgaben und Zusammensetzung des Ehrenrates

  1. Die Aufgaben des Ehrenrates sind:
    a) Klärung von Streitigkeiten innerhalb des Vereins, die den Verein als Ganzes, das Präsidium, Gremien oder Einzelmitglieder betreffen
    b) die Ehrung von Einzelmitgliedern
  2. Der Ehrenrat setzt sich zusammen aus 3 Einzelmitgliedern.
  3. Näheres regelt die Ehrenordnung.