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Satzung des Sakura Karate Stralsund e.V.

Allgemeines

§1 Name, Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Sakura Karate Stralsund e.V.“.

  2. Der Verein hat seinen Sitz in Stralsund und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stralsund eingetragen.

  3. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes (LSB), des Karate-Landesfachverbandes Karateunion Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KUMV) und des Deutschen Karate Verbandes e.V. (DKV).

§2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Das Sakura Karate Stralsund e.V. setzt sich ein für eine von der Achtung vor der Würde des Menschen getragene sportliche Lebensführung mit dem Ziel der körperlichen und geistigen Gesunderhaltung. Zu diesem Zweck widmet sich das Sakura Karate Stralsund e.V. der Pflege und Förderung des Sports, insbesondere von Karate, dessen sportliche Ausübung wegen seiner zugleich erzieherischen und persönlichkeitsbildenden Werte der körperlichen und geistigen Ertüchtigung seiner Mitglieder dient.

  2. Das Sakura Karate Stralsund e.V. vertritt die gemeinschaftlichen Interessen seiner Mitglieder bei öffentlichen Stellen und Einrichtungen, in der Öffentlichkeit sowie im sportlichen Vereinsleben. Das Sakura Karate Stralsund e.V. ist ein Amateursportverein und wird ehrenamtlich geführt. Es tritt ein für den Grundsatz der Freiheit und Freiwilligkeit in der Sportausübung und Sportgemeinschaft. Das Sakura Karate Stralsund e.V. ist parteipolitisch neutral. Es vertritt den Grundsatz rassischer, religiöser und weltanschaulicher Toleranz.

§3 Zweckerreichung

  1. Zur Erreichung der Ziele des Vereines nach § 2 der Satzung ist das Sakura Karate Stralsund e.V. bestrebt, dass Karate von seinen Mitgliedern sowohl als Breitensport als auch als Leistungssport betrieben wird. Das Sakura Karate Stralsund e.V. will der Gesundheit aller dienen und bemüht sich deshalb auch um entsprechende Formen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

  2. Als Mittel hierzu betrachtet das Sakura Karate Stralsund e.V. vor allem folgendes als seine Aufgaben:
    a) die Durchführung von Trainingsmaßnahmen
    b) die Mitgliedschaft in den nationalen Sportverbänden und die Vertretung des Karate-Sports nach außen
    c) die Verbindung zu öffentlichen Stellen und Einrichtungen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit über seine Ziele und Tätigkeiten
    d) die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Einrichtungen zur Förderung des Karate
    e) die Vermittlung und der Austausch sportlicher Erfahrungen auf Fachtagungen und durch die Arbeit in Ausschüssen
    f) die gemeinschaftliche langfristige Planungsarbeit zur Förderung des Karate

  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwandt werden. Mitglieder des Sakura Karate Stralsund e.V. und für den Verein in sonstiger Weise ehrenamtlich Tätige, können eine Erstattung Ihrer Kosten und eine angemessene Entschädigung für Zeit- und Arbeitsaufwand erhalten. Einzelheiten werden durch das Präsidium bzw. durch die Beitragsordnung geregelt.

§4 Karate

  1. Karate im Sinne dieser Satzung ist eine Kampfkunst, in der alle Gliedmaßen hauptsächlich in Tritten, Stößen und Schlägen zu Angriffen und zur Verteidigung eingesetzt werden. Ziel des Karate ist es, in der körperlichen und geistigen Auseinandersetzung mit dieser Kampfkunst, unter Achtung des sportlichen Gegners, die Persönlichkeit zu entfalten.

  2. Kennzeichnend für alle Formen des sportlichen Vergleichs im Karate ist der Verzicht auf Trefferwirkung am Gegner; notwendig für die Karate-Technik ist daher die Fähigkeit, Angriffstechniken vor der Trefferwirkung zu stoppen. Trefferwirkung gilt als Regelverstoß. Kampfsysteme, deren Wettkampfordnung die Trefferwirkung gestattet oder beabsichtigt, fallen nicht unter den Begriff „Karate“ im Sinne dieser Satzung.

  3. Das Sakura Karate Stralsund e.V. und seine Mitglieder verpflichten sich, Karate innerhalb des Sakura Karate Stralsund e.V. ausschließlich im Sinne dieser Satzung zu betreuen und zu betreiben. Personen, Vereine oder Verbände, die dieser Pflicht nicht nachkommen, können nicht Mitglied des Sakura Karate Stralsund e.V. sein.

  4. Das Sakura Karate Stralsund e.V. ist an keine Karate-Stilrichtung gebunden. Unter Stilrichtung werden bestimmte einheitliche Ausprägungen des Karate im Sinne dieser Satzung zusammengefasst, die von der Europäischen Karate Union (EKU) und der World Karate Federation (WKF) anerkannt sind. Gegenwärtig sind dies die Stilrichtungen Shotokan, Wado-Ryu, Goju-Ryu und Shito-Ryu.

§5 Rechtsgrundlagen

  1. Rechtsgrundlagen des Sakura Karate Stralsund e.V. sind die Satzung und die Ordnungen, die es zur Durchführung seiner Aufgaben beschließt. Die Satzung ist die Grundlage dieser Ordnungen. Die Ordnungen dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen und sind verbindlich für alle Mitglieder und Gliederungen des Sakura Karate Stralsund e.V.. Die Ordnungen werden von der Mitgliederversammlung des Sakura Karate Stralsund e.V. beschlossen und sind nicht Bestandteil der Satzung.

§6 Organisation

  1. Aufgenommene Mitglieder erwerben mit der Aufnahme die Mitgliedschaft im DKV und unterwerfen sich den Satzungen von DKV und LV.